Sprachtherapeutische PRAXIS BAUTZEN
BehandlungsschwerpunkteAls Leistungserbringer der Krankenkassen führen wir auf ärztliche Verordnung Untersuchung, Behandlung und Beratung bei Störungen der Stimme und Sprache durch. Selbst verständlich nehmen wir auch privatärztliche Rezepte an.
Störungen der Sprachentwicklung im Kindesalter:
- Störungen der Artikulation/ Lautbildung
- Störungen des Sprachverständnisses und Wortschatzdefizite
- Störungen der Grammatik
- Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts bzw. der mundmotorischen Koordination
Störungen der Sprache bei Kindern mit speziellen Behinderungen:
- Autismus
- Down – Syndrom
Störungen des Redeflusses
- Kindliche Sprechunflüssigkeiten
- Stottern / Poltern
Störungen der Stimme
- bedingt durch Störungen der Stimmfuktion
- bedingt durch organische Veränderungen im Kehlkopfbereich
Störungen der Nahrungsaufnahme und des Schluckens
Störungen der Sprache und des Sprechens nach Hirnschädigung
Praxis Wanda Wocko
Kassenleistungen
Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie sowie Schlucktherapie wird in der Regel von einem Arzt (Kinderarzt, Hausarzt, HNO – Arzt, Neurologe) verordnet. Dieser stellt eine entsprechende Verordnung aus. Liegt eine solche Verordnung vor, wird die Therapie von Krankenkassen bezahlt.
Die Behandlung erfolgt in der Regel als Einzeltherapie seltener als Gruppentherapie und beinhaltet die Beratung, Untersuchung und Behandlung der Kommunikationsstörung.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind die Versicherten verpflichtet 10% der Behandlungskosten sowie 10€ als Rezeptgebühr selbst zu bezahlen. Dazu wird eine entsprechende Zuzahlungsrechnung seitens der Praxis ausgestellt.