Sprachtherapeutische PRAXIS BAUTZEN

Behandlungsschwerpunkte

Als Leistungserbringer der Krankenkassen führen wir auf ärztliche Verordnung Untersuchung, Behandlung und Beratung bei Störungen der Stimme und Sprache durch. Selbst verständlich nehmen wir auch privatärztliche Rezepte an.

Störungen der Sprachentwicklung im Kindesalter:

  • Störungen der Artikulation/ Lautbildung
  • Störungen des Sprachverständnisses und Wortschatzdefizite
  • Störungen der Grammatik
  • Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts bzw. der mundmotorischen Koordination

Störungen der Sprache bei Kindern mit speziellen Behinderungen:

  • Autismus
  • Down – Syndrom

Störungen des Redeflusses

  • Kindliche Sprechunflüssigkeiten
  • Stottern / Poltern

Störungen der Stimme

  • bedingt durch Störungen der Stimmfuktion
  • bedingt durch organische Veränderungen im Kehlkopfbereich

Störungen der Nahrungsaufnahme und des Schluckens

Störungen der Sprache und des Sprechens nach Hirnschädigung

Praxis Wanda Wocko

Kassenleistungen

Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie sowie Schlucktherapie wird in der Regel von einem Arzt (Kinderarzt, Hausarzt, HNO – Arzt, Neurologe) verordnet. Dieser stellt eine entsprechende Verordnung aus. Liegt eine solche Verordnung vor, wird die Therapie von Krankenkassen bezahlt.

Die  Behandlung erfolgt in der Regel als Einzeltherapie seltener als Gruppentherapie  und beinhaltet die Beratung, Untersuchung und Behandlung der Kommunikationsstörung.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind die Versicherten verpflichtet 10%  der Behandlungskosten sowie 10€ als Rezeptgebühr selbst zu bezahlen. Dazu wird eine entsprechende Zuzahlungsrechnung seitens der Praxis ausgestellt.