Sprachtherapeutische PRAXIS BAUTZEN
PrivatleistungenStimm-, Sprach- und Sprechtherapie sowie Schlucktherapie wird in der Regel von einem Arzt (Kinderarzt, Hausarzt, HNO – Arzt, Neurologe) verordnet. Dieser stellt eine entsprechende Verordnung aus.
Da eine gesetzliche Gebührenordnung für sprachtherapeutische/ logopädische Leistungen nicht existiert und auch die für die Ärzte geltende Gebührenordnung keine Anwendung findet, wird bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung durch die hierfür getroffene Vereinbarung zwischen unserer Praxis und Patienten bestimmt.
Bei privater Behandlung kann also die Höhe der Vergütung für sprachtherapeutische/ logopädische Leistungen unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation des Therapeuten sowie der Art des Umfangs und der Dauer der Behandlung – individuell vereinbart werden.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form der Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen die Beihilfestelle besitzt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen, die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind.
Die vereinbarte Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn Krankenversicherungen, Besoldungsämter usw. die Vergütungssätze nicht oder nicht in voller Höhe erstatten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die jeweils gültigen beihilfefähigen Höchstsätze für eine sprachtherapeutische / logopädische Behandlung zur Anwendung kommen.
Praxis Wanda Wocko
Kassenleistungen
Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie sowie Schlucktherapie wird in der Regel von einem Arzt (Kinderarzt, Hausarzt, HNO – Arzt, Neurologe) verordnet. Dieser stellt eine entsprechende Verordnung aus. Liegt eine solche Verordnung vor, wird die Therapie von Krankenkassen bezahlt.
Die Behandlung erfolgt in der Regel als Einzeltherapie seltener als Gruppentherapie und beinhaltet die Beratung, Untersuchung und Behandlung der Kommunikationsstörung.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind die Versicherten verpflichtet 10% der Behandlungskosten sowie 10€ als Rezeptgebühr selbst zu bezahlen. Dazu wird eine entsprechende Zuzahlungsrechnung seitens der Praxis ausgestellt.